HU* / AU
* Abnahme wird durch einen Prüfingenieur einer anerkannten Prüforganisation durchgeführt.
Die Hauptuntersuchung oder auch HU* (§29 StVZO) im Volksmund auch TÜV genannt, ist wie die Abgasuntersuchung (§47a StVZO), auch AU oder früher ASU genannt, eine wiederkehrende Prüfung, die bei Neufahrzeugen (PKW) nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre durchgeführt werden muss.
Die HU wird bei uns im Hause mehrmals wöchentlich abgenommen, des weiteren können Sie bei uns im Hause auch Schadens- oder Unfallgutachten, sowie Wertermittlungen durchführen lassen.
Wussten Sie,…
…dass die AU bei einem Fahrzeug ohne Katalysator (Oldtimer) auch zwei Jahre gilt,
…dass wenn Ihr Fahrzeug bei uns nicht durch die AU kommt, wir Ihnen nach einer bei uns durchgeführten Mängelbehebung keine Nachuntersuchungsgebühren in Rechnung stellen.
…dass bei Fahrzeugen ab Baujahr 2006 auch passive Sicherheitsausrüstungen wie ABS, Airbag, usw. geprüft werden,
…dass ein ausgefallenes ABS- oder Airbagsystem einen erheblichen Mangel darstellt und eine Plakette nicht zugeteilt wird.